– Gerüstzugang mit Aufstiegshöhe über fünf Metern oder besonderen Gefährdungen
ohne Leitern per Treppe, Aufzug oder Transportbühne (Ausnahme bei Einfamilienhäusern)
– Oberste Gerüstlage vor Betreten mindestens mit einteiligem Seitenschutz oder
Montagesicherungsgeländer absichern (bei durchgehender Gerüstflucht)
– Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur, wenn technische
Sicherung nicht möglich ist, Anschlagpunkte vorhanden sind, Rettungskonzept erstellt
und geübt wurde.
– Gerüstersteller stellt Nutzer des Gerüstes Gebrauchsplan zur Verfügung
– Funktionskontrolle durch Fachkundige