Gefährdungsbeurteilungen- es ist nicht schwer
Hintergrund
Der Arbeitsschutz befindet sich seit Jahren im Wandel. Weg von starren Vorschriften -> hin zu, auf den Betrieb und die jeweilige Situation
zugeschnittene Schutzmaßnahmen.
Bereits seit 1996 durch das Arbeitsschutzgesetz gefordert, stellt die systematische Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Betrieb
einen wesentlichen Grundpfeiler der Arbeitssicherheit dar. Das Risiko von Unfällen und betrieblichen Erkrankungen soll durch den Aufbau
einer funktionierenden Arbeitssicherheitsorganisation verringert werden. Aus den ermittelten Gefährdungen leiten sich geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes ab.
Heute finden sich diverse staatliche Verordnungen mit der Forderung nach der Gefährdungsbeurteilung (GB), z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung …..
In der Praxis stellt die GB eine tolle Möglichkeit dar, einmal eine Bestandsaufnahme der sinnvollen und notwendigen Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Sieht man die GB als die Grundlage der Gesunderhaltung der Mitarbeiter-, innen, fällt der Start gar nicht so schwer.
Ablauf
Eine praxisnahe Gefährdungsbeurteilung muss immer zusammen mit den Mitarbeitenden und der Geschäftsführung erarbeitet werden.
Viele betriebsinterne Besonderheiten und Gefährdungen kennen nur die Kollegen.
1. Erfahrungsgemäss ist es sinnvoll, den Betrieb in Organisationseinheiten zu unterteilen, z.B. Büro/ Verwaltung, Werkstatt, Lager, Baustellen/ Außendienst.
2. Dann werden die Bereiche begangen und es werden die berufstypischen und realistischen Gefährdungen ermittelt und die Tätigkeiten beschrieben.
3. Die Beurteilung der mit den Arbeiten verbundenen Risiken stellt den nächsten Schritt dar. Werden Grenzwerte überschritten? Gibt es gesetzliche Vorgaben?
Was sagen die technischen Regeln?
4. Im nächsten Schritt werden die bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen dokumentiert und ermittelt, ob die Maßnahmen ausreichend sind und den
anerkannten Regeln des Arbeitsschutzes entsprechen. Diese „Musterlösungen“ dienen auch der weiteren Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
5. Abschließend muss der Arbeitsschutzverantwortliche die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und dokumentieren.
Es gibt verschiedene Arten der Gefährdungsbeurteilung z.B. Tätigkeitsspezifisch, Arbeitsplatzbezogen, Projektspezifisch oder auch die ergänzende GB
für Bau- und Montagestellen.
Wir beraten und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zu einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung.
Bei Interesse lassen Sie sich bitte ein individuelles Angebot erstellen.