Werden von Ihnen erforderliche Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung gestellt (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Helm, Atemschutz)?
Geeignete PSA (persönliche Schutzausrüstung) zur Verfügung stellen. Passt die PSA für die Arbeit?
PSA, die vor tödlichen Gefährdungen oder vor bleibenden Gesundheitsschäden schützt, muss vor der Verwendung in einer praktischen Unterweisung erklärt werden.
(PSA gegen Absturz, Gehörschutz, Atemschutz usw.).
Ist Ihnen die Höhe der Lärmbelastungen in Ihrem Betrieb bekannt?
Kann der Lärm verringert werden? Lärm wirkt auch auf die Psyche!
www.dguv.de Tageslärmexpositionsrechner runterladen -> erste Abschätzung
Ab 80 db (A) Schichtmittelwert Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Ab 85 dB (A) Schichtmittelwert Gehörschutztragepflicht.
Sind Regale stabil, standfest und gut zugänglich?
Regale standfest und stabil ausführen. Bei Schwerlastregalen Besonderheiten beachten (Verdübelung, Anfahrschutz, Aushebelsicherungen, Durchschubschutz, Feldlastkennzeichnung).
Auch kleine Regale können umfallen, besser sichern.
Kleinmaterial in Kisten lagern.
Sind alle vorhandenen Leitern sicher begehbar?
Viele Leiterunfälle passieren durch defekte Leitern. Passt die Leiter überhaupt für die Arbeit? Wäre ein mobiles Gerüst nicht vielleicht besser.
Bitte die neue Baunorm für Leitern beachten (DIN EN 131) und neue technische Regel Betriebssicherheit für Anlegeleitern (als Arbeitsplatz nur noch Stufenleitern) -> TRBS 2121 Teil 2
Wurden die Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz gemessen?
Wenn es bereits Branchenlösungen und Messungen für Standart Arbeitsverfahren gibt, brauchen Sie keine Messung.
Bei Unsicherheit, ob Luftgrenzwerte eingehalten werden, muss eine Messung erfolgen (z.B. gelegentliches Schweissen ohne Absaugung).
Werden alle gefährlichen Arbeitsstoffe in ordnungsgemäß gekennzeichneten Behältnissen aufbewahrt und werden dazu keine Lebensmittelgefäße verwendet?
Chemikaliengefäße verwenden und kennzeichnen. Mindestens Gefahrstoffsymbol und Gefahrenhinweis.
Niemals Lebensmittelbehältnisse verwenden. Sie erinnern sich nicht mehr, welcher Stoff in welchem Gefäß war!
Das kann schlimm enden!
Haben Sie dabei auch Stoffe berücksichtigt, die bei der Arbeit erst gebildet werden?
Auch Stoffe ohne Gefahrensymbol und Herstellerhinweise können gefährlich sein.
Beispiele: Lötrauche, Schweissrauche, Baustäube, Asbest!
Haben Sie Ihre gefährlichen Arbeitsstoffe (meist gekennzeichnet mit Gefahrensymbol) in einem Verzeichnis erfasst?
Gefahrstoffverzeichnis erstellen, Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten besorgen, Substitutionsprüfung durchführen (gibt es einen ungefährlicheren Stoff?), Mengen und Lagerorte aufschreiben, Schutzmaßnahmen aus den Sicherheitsdatenblättern entnehmen (welches Handschuhmaterial schützt?; Absaugung notwendig usw.), Betriebsanweisung mit den „Spielregeln“ für diesen Stoff schreiben oder unter www.gestis.de zusammenstellen. Mitarbeiter unterweisen.
Können Ihre Maschinen sicher benutzt werden?
Wird die Maschine bestimmungsgemäß verwendet? Gibt es eine Betriebsanleitung vom Hersteller? Wurden sicherheitstechnische Einrichtungen (Not-Aus, Schlüsselschalter, Laserschutzvorhand) manipuliert? Werden die Schutzeinrichtungen geprüft?
Wie alt ist die Maschine? Liegt eine CE Konformitätserklärung vor? Müssen Schutzmaßnahmen nachgerüstet werden?.
Bitte Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 berücksichtigen. Ebenfalls gilt die Maschinenverordnung mit Ihren technischen Regeln.
Werden elektrotechnische Geräte vor Benutzung vom Benutzer einer Sichtprüfung unterzogen und schadhafte Geräte außer Verkehr genommen?
Unterweisung der Beschäftigten durchführen und dokumentieren.